KOMMUNALWAHL 2026


Lernen Sie unsere Kandidaten, das Kommunalwahlsystem und den Aufbau unserer Gemeinde kennen

Unsere Kandidaten 2026

Hier werden wir in Kürze unsere Kandidaten für die Kommunalwahl 2026 näher vorstellen. Die Mitglieder der BLH haben in ihrer Versammlung am 27.11.2025 folgende Liste beschlossen:

  1. Bernd Vaupel (Lischeid) 
  2. Marko Führer (Gilserberg)
  3. Sophia Noll (Schönstein)
  4. Mehrtach Grösser (Sebbeterode)
  5. Volker Heck (Moischeid)
  6. Christian Kern (Gilserberg)
  7. Leon Kuchar (Itzenhain-Bellnhausen)
  8. Moritz Wurmbäck (Gilserberg)
  9. Petra Wurmbäck (Moischeid)
  10. Jens Schömann (Itzenhain)
  11. Jens Herter (Gilserberg).

Unsere Gemeinde

Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde. Die Gemeindevertreter werden bei den Kommunalwahlen gewählt. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. In der Gemeinde Gilserberg stehen 15 Gemeindevertretersitze zur Wahl. Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen und stellt den Haushaltsplan auf.

Der Gemeindevorstand ist ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Gemeinde. Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung für die Dauer der eigenen Wahlzeit, also für fünf Jahre gewählt. Die Aufgabe des Gemeindevorstandes ist es, das Tagesgeschäft der Gemeinde zu führen. In der Regel wird der Gemeindevorstand damit beauftragt, die Beschlüsse der Gemeindevertretung auszuführen. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist der oder die Vorsitzende des Gemeindevorstandes. 

Der Bürgermeister ist der Leiter der Verwaltung sowie der kommunalen Einrichtungen (Bauhof und Kita). 


Er setzt gemeinsam mit dem Gemeindevorstand die Beschlüsse der Gemeindevertretung um und ist Vorgesetzter aller kommunalen Beschäftigten.

Ortsbeiräte vertreten in Hessen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger eines Ortsteils gegenüber der Gemeinde. Sie beraten über alle wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Ortsteil betreffen, etwa über Fragen der Infrastruktur, des Verkehrs, der öffentlichen Einrichtungen sowie über kulturelle und soziale Themen. Darüber hinaus können sie Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an Gemeindevorstand und Gemeindevertretung richten und so aktiv Einfluss auf die kommunale Entscheidungsfindung nehmen. Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung nehmen sie Hinweise, Wünsche oder Beschwerden aus der Einwohnerschaft auf und tragen diese weiter; zugleich informieren sie über wichtige Entscheidungen. Ortsbeiräte fördern zudem das Gemeinschaftsleben, indem sie Vereine, Initiativen und Projekte unterstützen und Impulse für das soziale und kulturelle Miteinander setzen. In vielen ortsteilbezogenen Fragen besitzen sie ein gesetzlich verankertes Anhörungsrecht, das sicherstellt, dass die örtliche Perspektive in den gemeindlichen Gremien berücksichtigt wird.

Quelle: Wikipedia

Das Wahlsystem bei Kommunalwahlen in Hessen

Probewahlzettel
Wahlurne mit Stimmzettelabgabe

Der Wahlzettel erscheint auf den ersten Blick unübersichtlich und schwer zu verstehen. Jedoch ist das System gar nicht mal so schwer. Im folgenden erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um den Wahlzettel am 15. März auszufüllen.


Jeder Bürger und jede Bürgerin hat so viele Stimmen, wie die Gemeindevertretung Sitze hat. Die Größe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl, in der Hochlandgemeinde kommen wir auf 15 Sitze. Jeder hat also 15 Stimmen, um diese auf dem Zettel zu verteilen.


1. Listenwahl


Auf dem Stimmzettel haben die Parteien und Gruppierungen ihre Kandidaten zu Listen zusammengestellt. Jeder Wähler darf die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung in dem Feld oben links neben der Partei/Wählervereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jeder Kandidat auf dieser Liste eine Stimme. Wobei es in diesem Fall auch erlaubt ist, innerhalb der angekreuzten Liste einzelne Kandidaten durchzustreichen. Diese bekommen dann keine Stimme.


Mehr als eine Liste darf nicht angekreuzt werden. Zudem werden bei der Auszählung erst die Stimmen an Kandidaten bedacht, dann werden die Reststimmen von oben nach unten auf die Liste verteilt.


2. Kumulieren


Wer bestimmten Kandidaten mehr als nur eine Stimme geben möchte, kann seine Stimmen kumulieren - also einzelnen Kandidaten etwa zwei oder maximal drei Stimmen geben. Kandidaten, die auf hinteren Listenplätzen platziert sind, können so "nach vorne" gewählt werden, weil am Ende die Kandidaten in das Gremium einziehen, die innerhalb ihrer Liste am meisten Stimmen geholt haben. Für das Kumulieren gibt es jedoch zwei Grenzen: Die Gesamtzahl von Stimmen pro Wähler (in Gilserberg 15), darf nicht überschritten werden. Und ein einzelner Kandidat darf nicht mehr als drei Stimmen auf einmal erhalten. Sonst wird der Stimmzettel ungültig. Es ist auch möglich Kandidaten von der Verteilung der Listenkreuze auszuschließen. Dazu ist der unerwünscht Kandidat auf der Liste, auf der das Listenkreuz gesetzt wurde, durchzustreichen.


3. Panaschieren


Außerdem können auch Bewerber verschiedener Listen gewählt werden. Wenn bei Partei A Kandidat 5 überzeugend ist und bei Partei B Kandidat 9, können von den Wahlberechtigten beide Kandidaten gewählt werden. Diese Variante wird "Panaschieren" genannt und ist über beliebig viele Listen hinweg möglich. Vorausgesetzt, die Gesamtzahl der Stimmen wird nicht überschritten, sonst wird der Stimmzettel ungültig.


Richtig spannend wird die Stimmabgabe dadurch, dass alle drei Varianten munter miteinander kombiniert werden dürfen. Angenommen, ein Wahlberechtigter hat 15 Stimmen. Dann können zwei davon auf Kandidat 5 von Partei A, drei auf Kandidat 9 von Partei B und die restlichen sieben Stimmen per Listenkreuz für Partei C vergeben werden. 

(Quelle: nordbayern.de)


Klicken Sie auf den Button oberhalb des Textes, um einen Probewahlzettel auszufüllen.